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Grundvoraussetzung für diesen Lehrgang ist der Grundgehorsam also die bestandene Prüfung des Hundeführerlehrgangs, da hierauf die Ausbildung zu einem brauchbaren Jagdgehilfen aufbaut. (Texte sind Auszüge aus "Ordnung zur Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde": Landesjagdverband Bayern e.V.) |
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Der Hund soll nicht an der Leine ziehen und soll beim Umgehen von Hindernissen unmittelbar seinem Führer folgen. |
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- 300m lange und mit 2 stumpfen Haken versehene Schleppe im Wald. |
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- 150 m lange und mit 2 stumpfen Haken versehen Schleppe im Feld. - Anschuss wird gekennzeichnet. |
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1.) Ente aus hohem Schilf: Eine tote Ente wird in oder auch hinter eine Schilfpartie oder
2.) Schussfestigkeit am Wasser:
Die tote Ente wird sichtig für den Hund möglichst weit ins offene Wasser geworfen.
Wasserannahme innerhalb von 2 min. durch den Hund. Während der Hund auf die Ente zuschwimmt, gibt der Hundefürer oder ein Dritter einen Schrotschuss auf die Ente ab.
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--> zur Nachsuche auf Niederwild und Schalenwild
- 300 m lange Rotfährte getupft o. gespritzt - Standzeit mind. 2 Std. - 2 Haken und nach 100 m - 150 m ein Wundbett - höchstens 1/4 l frischer Wildschweiß
--> zur Nachsuche auf Schalenwild - grundsätzlich wie oben jedoch - 400 m lange Rotfährte - Übernachtfährte |
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nach erfolgreicher Riemenarbeit, wird der Hund angeleint |
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Bei einem improvisiertem Treiben werden werden die Führer mit |







